Artikel-Informationen
erstellt am:
23.01.2008
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Der Kläger, der Windkraftanlagen errichtet und betreibt, verlangt von dem beklagten Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz auf der Grundlage von Bestimmungen des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes den Zugang zu Informationen der Vogelschutzwarte. Er will sich dabei nicht mit den bewerteten Daten begnügen (die er erhalten hat), sondern Einsicht in die Originalerhebungsunterlagen der ehrenamtlichen Mitarbeiter erhalten. Dies verweigert der Beklagte unter anderem unter Hinweis auf den Urheberrechtsschutz, den die ehrenamtlichen Mitarbeiter für ihre Unterlagen beanspruchen könnten. Die Unterlagen dürften auch deswegen nicht herausgegeben werden, weil die ehrenamtlichen Mitarbeiter mit der Weitergabe nicht einverstanden seien. Auch bei Schwärzung der Namen seien durch die Zeiten und Orte der Datenerhebung unschwer Rückschlüsse auf die handelnden Personen und deren Lebensgewohnheiten möglich. Gerade daran habe der Kläger offensichtlich großes Interesse. Die Behörde sei aber zur Ermittlung der Daten auf die Mitarbeit ehrenamtlicher Helfer angewiesen, die bei Weitergabe der Kartierungen gegen ihren Willen gefährdet sei. Im Übrigen sei das Ansinnen des Klägers offensichtlich missbräuchlich, denn die fachlichen Informationen könne er bereits durch die bewerteten Unterlagen erhalten.
Demgegenüber ist der Kläger der Auffassung, die Unterlagen könnten keinen Urheberrechtsschutz in Anspruch nehmen, weil es sich bei den Aufzeichnungen von Vogelbeobachtungen regelmäßig nicht um "geistige Schöpfungen" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handele. Die Weitergabe persönlicher Daten sei unproblematisch, denn Interessen der Betroffenen könnten nicht dadurch verletzt werden, dass bekannt werde, wann und wo sie Vögel beobachtet hätten. Schließlich sei sein Verlangen auch nicht rechtsmissbräuchlich. Er müsse sich bei seinen Windparkvorhaben zwangsläufig mit der Vogelschutzproblematik befassen und benötige dafür nicht nur die bewerteten Ergebnisse, sondern auch die denen zugrundeliegenden Unterlagen.
- 4 A 6774/06 -
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23.01.2008
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