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Wer trägt die Kosten für den Fehlalarm ?

Die 10. Kammer verhandelt am 21.11. im 11:00 Uhr im Saal 2 die Klage gegen die Heranziehung zu den Kosten eines Polizeieinsatzes


Das Vereinsheim des Klägers ist mit einer Einbruchmeldeanlage gesichert, die über einen Direktanschluss an die Fa. Siemens und eine Signalgeber vor Ort verfügt. Am 4.7.2005 wurde Alarm ausgelöst, der durch die Meldung eines Passanten einen Polizueieinsatz nach sich zog. Einbruchsspuren konnte die Polizeibeamten nicht feststellen, sie fanden jedoch ein "auf Kipp" gestelltes Fenster.

Die Einsatzkosten von 112,00 € will der Kläger mit der Begründung nicht tragen, er habe zum einen die Polizei nicht alarmiert, zum anderen könne ein Einbruchsversuch auch nicht ausgeschlossen werden.

- 10 A 5258/05 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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