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Erteilung eines Waffenscheins an Juweliere?

Die 10. Kammer verhandelt am 12.11.2007 um 9.00 Uhr nochmals die Klagen der Inhaber eines Juweliergeschäfts auf Erteilung eines Waffenscheins


Die Kläger - ein Ehepaar - betreiben in der Innenstadt von Hannover ein Juweliergeschäft. Sie machen geltend, sie benötigten einen Waffenschein, weil sie regelmäßig Messetermine wahrnähmen, zu denen sie Schmuck in erheblichem Wert zu transportieren hätten. Außerdem müssten sie ständig Fahrten zu Lieferanten oder Goldschmieden bzw. Uhrmachern durchführen, bei denen sie Juwelen und andere Wertgegenstände transportierten. Sie benötigten einen Waffenschein, weil sie wegen der Ausstellung auf Messen wesentlich mehr gefährdet seien als der Durchschnitt der Bevölkerung. Die Landeshauptstadt Hannover hat die Erteilung eines Waffenscheins abgelehnt. Es gebe keine Vorfälle, die auf eine wesentlich erhöhte Gefährdung schließen ließen. Eine solche mögliche Gefährdung könne zudem mit der Beauftragung eines gewerblichen Bewachungsunternehmens ausgeschlossen werden. Bei einem organisierten Überfall biete die Waffe auch keinen hinreichenden Schutz

Über die Klage wurde bereits am 13.11.2006 erstmals verhandelt. Den Klägers war aufgegeben worden, Alternativen zum eigenen Schmucktransport darzulegen. Dies ist mittlerweile geschehen.

(Az.: 10 A 7143/05 und 1773/06).

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.11.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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