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Eilantrag gegen Versammlungsverbot hat Erfolg

Mit Beschluss vom 10.10.2007 hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts einem Eilantrag gegen ein Versammlungsverbot der Stadt Hildesheim stattgegeben (Az.: 10 B 4810/07).


Der Antragsteller hat für den 13.10.2007 in Hildesheim eine Demonstration unter dem Motto "Gegen Multikulti und Ausländergewalt" angemeldet. Mit Bescheid vom 04.10.2007 hat die Stadt Hildesheim diese Veranstaltung verboten, weil sie ein Klima der Gewaltbereitschaft und der Einschüchterung und Diskriminierung der Bevölkerung erzeuge. Die Demonstration soll durch das Gebiet um die Fahrenheitstraße führen, in dem viele Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund leben. Eine solche Demonstration sei von der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt.

Der gegen diese Verfügung gerichtete Eilantrag des Antragstellers hat Erfolg, weil dieses Versammlungsverbot nach Auffassung des Gerichts mit der durch Art. 8 des Grundgesetzes gewährleisteten Versammlungsfreiheit nicht in Einklang steht. Die Behörde könne zwar aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Versammlung verbiete. Wegen des Grundrechtsschutzes seien aber hohe Anforderungen an eine solche Gefährdung zu stellen. Der Umstand, dass mit einer solchen Demonstration provoziert werden solle, stelle eine solche Gefährdung nicht dar. Lediglich dann, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Demonstration den Zweck habe, zu gewalttätigen Ausschreitungen Anlass zu geben, könne eine ausreichende Gefährdung bejaht werden. Insofern habe die Behörde aber bloße Vermutungen geäußert.

Zudem habe die Behörde noch die Möglichkeit, Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Auflagen zu begegnen. Dies gelte etwa für den genauen Streckenverlauf und den Zeitrahmen der Demonstration.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.10.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

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