Artikel-Informationen
erstellt am:
29.08.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Die Klägerin ist Eigentümerin eines am Waldrand gelegenen Grundstücks in Benthe (Stadt Ronnenberg), auf dem sich bis zu einem Brand im Jahre 1975 die Ausflugsgaststätte "Benther Bergterrassen" befand. Das Grundstück wird zur Zeit als Parkplatz genutzt. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Grundstück findet sich Wohnbebauung.
Die Stadt Ronnenberg hält das Vorhaben für baurechtlich unzulässig, weil es im Außenbereich liege und der Waldrand aus Gründen des Landschaftsschutzes von Bebauung freizuhalten sei.
Treffpunkt: Benthe, Vogelsangstraße
- 4 A 2487/07 -
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29.08.2007
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07.06.2010