Kein weiteres Kassenhäuschen an der Weser?
7. Kammer verhandelt am 23.8.2007 um 10.00 Uhr die Klage der Weser-Personenschifffahrt GmbH gegen die Stadt Hameln auf Gestattung der Aufstellung eines Fahrkartenhauses im Bereich der Weserpromenade.
Die Klägerin macht geltend, gegenüber der Konkurrentin "Flotte Weser GmbH" von der Beklagten benachteiligt zu werden, weil diese ein Kassenhäuschen (Schiffsfahrkartenausgabestelle) in der Nähe ihres Schiffsanlegers im Bereich der Weserpromenade betreiben darf, ihr dies jedoch verwehrt wird.
Die Stadt Hameln macht geltend, der Fußgänger- und Radfahrverkehr werde durch eine Aufstellung an der Weserpromenade beeinträchtigt.
Aktenzeichen: 7 A 6812/06
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.08.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
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