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Landeshauptstadt muss NPD Halle für Wahlkampf zur Verfügung stellen

Mit Beschluss vom 26.07.2007 hat die 1. Kammer die LHH verpflichtet, der NPD die Eilenriedehalle oder die Niedersachsenhalle für den Landtagswahlkampf zur Verfügung zu stellen.


Der Landesverband der NPD begehrt aus Anlass der Landtagswahl 2008 in dem Zeitraum zwischen dem 01.09. und dem 03.10.2007 die Überlassung der Eilenriedehalle oder der Niedersachsenhalle für eine Wahlkampfveranstaltung. Einen entsprechenden Antrag lehnte das Hannover Congress Centrum (HCC) - ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt - unter Berufung auf eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Juni ab.

Nach Auffassung des Gerichts hat die NPD aus § 5 Parteiengesetz einen Anspruch darauf, dass ihr die Niedersachsenhalle oder die Eilenriedehalle für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Solange die Partei nicht verboten sei, habe sie einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien, denen diese Hallen ebenfalls zur Verfügung gestellt würden. Auf eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung könne sich die Stadt nicht berufen. Zum einen gebe es hierfür keine konkreten Anhaltspunkte, zum anderen sei es Aufgabe der Polizeibehörden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu halten. Schließlich bleibe es dem HCC unbenommen, den Abschluss eines Mietvertrages von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.07.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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