Artikel-Informationen
erstellt am:
03.07.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Die Klägerin wendet sich gegen Lärm, der von Veranstaltungen auf dem Festplatz in Bennigsen ausgeht. Sie wohnt in einer Entfernung von 30 Metern zum Festplatz und möchte mit ihrer Klage erreichen, dass bei zukünftigen Veranstaltungen durch Auflagen und Messungen eines Sachverständigen jeweils sichergestellt wird, dass die Grenzwerte der TA-Lärm eingehalten werden.
Eine Messung während der Schützenfestes im Jahre 2006 hat ergeben, dass die Werte der TA-Lärm leicht überschritten wurden.
Die Stadt Springe vertritt die Auffassung, solche geringfügigen Überschreitungen seien von Anwohnern hinzunehmen, da es sich nur um ganz wenige, für die örtliche Gemeinschaft bedeutsame Veranstaltungen handele, für die der Festplatz genutzt werden (Osterfeuer und Schützenfest) und die Veranstalter bereits Maßnahmen zur Minderung des Lärms ergriffen hätten.
- Az.: 4 A 6612/06 -
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.07.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010