Artikel-Informationen
erstellt am:
22.06.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Ein Investor beabsichtigt, das ehemalige Gerichtsgebäude in der Kolbergstraße 14 (überwiegend) zu Wohnzwecken umzubauen. Die Kläger bewohnen ein Haus in der benachbarten Nettelbeckstraße und rügen vor allem, dass durch die im Erdgeschoss vorgesehenen Büro- und Praxisräume der Wohngebietscharakter der Umgebung verloren gehe und die im Innenhof geplanten Einstellplätze zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führten. Außerdem halte das Gebäude die vorgeschriebenen Grenzabstände nicht ein. Durch den Dachgeschossausbau des damals genau auf ihrer Grenze errichteten Nebengebäudes werde ihr gesamter Gartenbereich einsehbar.
Die Verhandlung beginnt um 9.00 Uhr vor Ort und wird um 10.00 Uhr im Sitzungssaal 2 des Verwaltungsgerichts fortgesetzt.
Aktenzeichen 4 A 6630/06 und 4 A 6649/06
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22.06.2007
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07.06.2010