Artikel-Informationen
erstellt am:
18.06.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Die Familie - eine Mutter mit 2 Kindern (24 bzw. 16 Jahre alt) - lebt seit 1993 in der Bundesrepublik Deutschland, die jüngere Tochter besucht ein Gymnasium in Schaumburg. Sie sollten heute um 15.00 Uhr vom Landkreis Schaumburg nach Armenien abgeschoben werden. Der Landkreis Schaumburg macht der Mutter zum Vorwurf, sie habe trotz mehrfacher Aufforderung ihren alten sowjetischen Pass nicht vorgelegt, mit dem Passersatzpapiere beschafft werden sollten. Die Familie wurde heute Vormittag um 05.00 Uhr ohne vorherige Ankündigung von Polizeibeamten abgeholt, um sie zum Flughafen nach Frankfurt/ Main zu bringen.
Durch Beschluss verpflichtete die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover den Landkreis Schaumburg, die Abschiebung für drei Monate auszusetzen. Aus den erst gegen 13.00 Uhr per Boten übersandten umfangreichen Verwaltungsvorgängen lasse sich nicht erkennen, dass die Mutter die Beendigung ihres Aufenthaltes für sich und ihre Familie dadurch verzögert habe, dass sie ihren ungültigen Pass nicht vorgelegt habe. Zwar sei sie mehrfach zur Abgabe verschiedener Unterlagen aufgefordert worden, nicht jedoch zur Abgabe eines Passes, wie die Behörde behauptet habe. Dass diese Frage in der Kürze der Zeit nicht restlos habe aufgeklärt werden können, gehe im Rahmen einer Interessenabwägung zulasten der Behörde.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
- Az.: 12 B 3096/07 -
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18.06.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010