Artikel-Informationen
erstellt am:
21.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Die Klägerin - eine Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft - streitet um eine Bauvoranfrage zu der Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters auf dem Grundstück Gerhard-Lossin-Straße 8 am Roderbruch gegenüber der MHH. Mit Rücksicht auf das bestehende Einkaufszentrum Roderbruchmarkt hat die beklagte Landeshauptstadt Hannover eine Veränderungssperre für den derzeit geltenden Bebauungsplan Nr. 566 beschlossen mit dem Ziel, Einzelhandelsnutzungen auf der Fläche der Klägerin auszuschließen. Um eine mögliche Schadenersatzklage vorzubereiten streiten die Beteiligten nun um die Frage, ob die Beklagte die Voranfrage der Klägerin wegen ihrer Planungsabsichten zurückstellen durfte oder ob sie die Anfrage im Sinne der Klägerin positiv hätte beantworten müssen.
- 4 A 4067/05 -
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010