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Muss Albrecht Garbe Lügevorwurf zum ECE Hameln unterlassen ?

1 Kammer verhandelt am 21.02.2007, 11:00 Uhr Saal 3 Klage der Stadt Hameln auf Unterlassung


Albrecht Garbe, ein Hamelner Ratsherr, hatte der Stadt im Zusammenhang mit dem Bau des ECE Hameln vorgeworfen, durch sie hinsichtlich des Kaufvertrages und -preises "belogen und in die Irre geführt" worden zu sein. Er hat mittlerweile zwar erklärt, den Begriff "Lüge" nicht mehr zu verwenden, eine durch die Stadt vorbereitete Unterlassungserklärung war er jedoch nicht bereit zu unterzeichnen.

Die Stadt Hameln erstrebet mit der Klage die Verpflichtung des Ratsherrn die genannten Äußerungen bei Androhung von empfindlichen Geldbeträgen ( 15.000 EUR, ersatzweise Haft ) für den Fall einer Zuwiderhandlung zu untersagen

- 1 A 4180/06 -

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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