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Wurde Wilhelm Scholz doch nicht Regionsabgeordneter ?

Die 1 Kammer verhandelt am 21.02.200712.00 Uhr Sitzungssaal 3 über eine Klage der Republikaner


Der Kläger, der Kreisverband Hannover der Partei "Die Republikaner", begehrt in einer gegen die Region Hannover gerichtetten Klage die Feststellung, dass Wilhelm Scholz nicht Abgeordneter der Regionsversammlung ist. Wilhelm Scholz wurde zum Verfahren beigeladen.

Bei den Niedersächsischen Kommunalwahlen am 10.09.2006 entfiel auf den Wahlvorschlag der klagenden Partei für die Regionsversammlung ein Sitz. Ihn erhielt Wilhelm Scholz, der auf den Wahlvorschlag seiner Partei als deren Mitglied im Wahlbereich 09 (Lehrte-Burgdorf-Uetze) kandidiert hatte. Am 12.09.2006 trat er aus der Partei aus. Am 27.09.2006 stellte der Regionswahlausschuss fest, dass nach dem amtlichen Endergebnis der Wahl ein Sitz in der Regionsversammlung auf ihn entfallen sei. Auf die Anfrage der Beklagten vom 28.09.2006 erklärte er mit Schreiben vom 07.02.2006, dass er die Wahl annehme. Anschließend bildete er mit dem Regionsabgeordneten Dirk Salzmann vom Bürgerforum die gleichnamige Fraktion in der Regionsversammlung.

Mit der am 01.10.2006 erhobenen Feststellungsklage macht der Kläger geltend, Wilhelm Scholz habe durch den Parteiaustritt vor der Annahme des Mandats gleichsam die Wahl ausgeschlagen. Deshalb gehöre er der Regionsversammlung nicht als Abgeordneter an, vielmehr komme der Nachrücker zum Zuge. Das Mandat sei - jedenfalls bis zur Annahme des Mandats - an die Mitgliedschaft der Partei gebunden, der der Bewerber seine Aufstellung verdanke.

- 1 A 7936/06 -

für Rückfragen auch: 0171 3223393

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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