Artikel-Informationen
erstellt am:
06.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Im Streit um die Baugenehmigung der "Pyramide" am Kleinen Brückendamm in Burgdorf, in der ein "Coffee-Haus" mit Terrasse betrieben werden soll, haben die Beteiligten vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts Hannover A. Kleine-Tebbe einen Vergleich in einer vierstündigen Sitzung im Amtsgericht Burgdorf erarbeitet und dabei die Baugenehmigung im Sinne aller Beteiligten etwas verändert. Nachbarn hatten die Baugenehmigung vor allem unter Hinweis auf fehlenden Schallschutz angegriffen.
In dem Vergleich hat sich der Betreiber des "Coffee-Haus" bereit erklärt, an der Nordgrenze des Grundstücks einen Sichtschutz herzustellen und den Schallschutz zu verbessern. In der Baugenehmigung werden die Betriebszeiten der Terrasse festgeschrieben (9 - 22 Uhr). Die Terrasse kann im Gegenzug im Süden etwas vergrößert und mit einer Treppe zu den Parkplätzen versehen werden. Der Betreiber des "Coffee-Haus" übernimmt ferner die Kosten für drei Schall-Kontrollmessungen, die gewährleisten sollen, dass den Nachbarn der "Pyramide" nicht mehr Lärm als in einem allgemeinen Wohngebiet verträglich zugemutet wird.
Mit diesem Vergleich wurde zugleich ein von den Nachbarn angestrengtes Normenkontrollverfahren vor dem OVG Lüneburg gegen den Bebauungsplan, der der Genehmigung der "Pyramide" zugrunde liegt, (Az. 1 KN 72/06) erledigt.
- Az. 4 B 7997/06-
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010