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Gericht lehnt Eilantrag gegen Biogasanlage in Lamspringe ab

Mit Beschluss vom 28. Dezember hat das Verwaltungsgericht Hannover die Eilanträge dreier Anwohner gegen die Errichtung einer Biogasanlage abgelehnt (12 B 3886/06).


Die Antragsteller, die in einer Entfernung zwischen 160 und 300 m von der im Gewerbegebiet geplanten Biogasanlage wohnen, wenden sich gegen die vom Gewerbeaufsichtsamt erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung im Wesentlichen mit der Begründung, die Biogasanlage verursache unzumutbare Lärm- und Geruchsimmissionen. Dem ist die Behörde unter Bezugnahme auf im Genehmigungsverfahren vorgelegte Gutachten entgegen getreten.

In seiner Entscheidung kommt das Gericht unter Würdigung dieser Gutachten zu dem Ergebnis, dass die von der Biogasanlage ausgehenden Lärm- und Geruchsimmissionen auch unter Berücksichtigung von Vorbelastungen, die insbesondere von einem neben der geplanten Biogasanlage gelegenen Sägewerk ausgingen, so gering seien, dass sie nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften nicht als unzumutbar einzustufen seien.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.12.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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