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Toto-Lotto wieder im Internet möglich

Land Niedersachsen hebt den Sofortvollzug eines Verbots des Internatangebots auf


Das Land Niedersachsen hatte Ende November des Jahres Toto-Lotto Niedersachsen das gesamte Internetangebot untersagt und diese Verfügung mit Sofortvollzug versehen. Hiergegen hat Toto-Lotto Niedersachsen vor dem Verwaltungsgericht Hannover Klage erhoben und hinsichtlich eines Angebots in Niedersachsen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage durch das Gericht beantragt.

Das Land hat den Sofortvollzug hinsichtlich des landesweiten Toto und Lotto Angebots aufgehoben, hinsichtlich der Sportwetten wurde der Sofortvollzug beibehalten. Nachdem Toto Lotto Niedersachsen das Verfahren für erledigt erklärt hat, ist eine Entscheidung durch das Gericht im Eilverfahren nicht mehr erforderlich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.12.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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