Artikel-Informationen
erstellt am:
12.12.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Der Kläger, ein ausgewiesener Schildkrötenzüchter, will eine Vermarktungsgenehmigung für 40 madegassische Strahlenschildkröten erstreiten. Er züchtet diese wertvollen und seltenen Tiere seit 1992. In Anwendung des Washingtoner Artenschutzabkommens wird eine solche Vermarktungsgenehmigung auf der Grundlage von EG-Verordnungen nur erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass die Elterntiere der Jung-Schildkröten aus legaler Zucht stammen. In diesem Zusammenhang wird zu klären sein, welche erwachsenen Tiere des Klägers und anderer Züchter, deren Tiere er in Pflege hatte, als Elterntiere in Betracht kommen. Dabei wird auch zur Sprache kommen, ob bei Strahlenschildkröten eine DNA-Analyse zur Klärung der Abstammung durchgeführt werden kann, wie sie aus familienrechtlichen Verfahren zur Klärung der Vaterschaft bekannt ist.
- 4 A 6550/04 -
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12.12.2006
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