Darf Schülerin zu Hause unterrichtet werden?
Die 6. Kammer verhandelt am 14.12.2006 um 9.00 Uhr die Klage der Eltern einer Schülerin auf Befreiung von der Schulpflicht und Genehmigung von Privatunterricht (Az.: 6 A 3640/06).
Die Eltern der im Jahre 1995 geborenen Schülerin begehren, ihre Tochter von der Schulpflicht zu befreien und durch die Clonlara-Schule, eine Fernschule, beschulen zu lassen. Sie machen geltend, die Landesschulbehörde habe ihren entsprechend Antrag zu Unrecht abgelehnt. Der weitere Schulbesuch würde zu einer Gefährdung der Entwicklung ihrer Tochter führen, weil diese - geprägt von Schulangst und Lernschwierigkeiten - die Schule verweigere.
Die Landesschulbehörde vertritt die Auffassung, durch den Privatunterricht werde nicht ausreichend für die Erziehung und Unterrichtung des Kindes im Sinne des Schulgesetzes gesorgt, zumal sich der Auftrag der Schule nicht darin erschöpfe, Wissen und Können zu vermitteln, sondern auch die Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten umfasse. Es sei nicht erkennbar, dass der weitere Schulbesuch eine Gefährdung für die Entwicklung der Schülerin bedeuten würde.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.12.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
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