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Kein Jagdschein wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Die 11. Kammer verhandelt am 13.12.2006 um 10.00 Uhr die Klage eines „Verkehrssünders“ auf Erteilung eines Jagdscheins (11 A 3792/06).


Der Kläger, der bereits im Besitz eines Jagdscheins war, wurde im September 2004 wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Daraufhin lehnte die Region Hannover die weitere Erteilung eines Jagdscheins ab, weil es dem Kläger im Hinblick auf die strafgerichtliche Verurteilung an der nötigen Zuverlässigkeit fehle.

Der Kläger ist der Auffassung, der der Verurteilung zugrunde liegende Sachverhalt - eine Drängelei, bei der niemand zu schaden gekommen sei - sei nicht gewichtig genug, um die Versagung des Jagdscheins zu rechtfertigen.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
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30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
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