Besoldung kinderreicher Beamter
Die 2. Kammer verhandelt am 16.11.2006 um 12.00 Uhr drei Klagen von Beamten auf Zahlung erhöhter Besoldung (Az.: 2 A 1362/05 u.a.).
Die Kläger, Beamte im Bundes- bzw. Landesdienst haben mehr als zwei Kinder und machen unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geltend, die Besoldung kinderreicher Beamter sei nicht verfassungsgemäß. Ihnen stehe eine höhere Besoldung zu. Weil der Gesetzgeber es versäumt habe, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, seien die Gerichte befugt, ihnen eine höhere Besoldung auch ohne gesetzliche Grundlage zuzusprechen.
Die beklagten Behörden vertreten den Standpunkt, Gesetzesänderungen im Jahr 1999 hätten zu Besoldungsverbesserungen für das dritte und jedes weitere Kind eines Beamten geführt. Die jetzige Gesetzeslage sei daher nicht verfassungswidrig.
Beim Verwaltungsgericht Hannover sind noch zahlreiche weitere Klagen dieser Art anhängig.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.11.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
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