Artikel-Informationen
erstellt am:
18.05.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Die Klägerin, Eigentümerin eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses in der Gartenstadt Kreuzkampe in Hannover-Bothfeld, wendet sich dagegen, dass sie sog. Vorstellbalkone an der dem Innenhof zugewandten Gebäudeseite nur anbringen darf, wenn an diesen Balkonen ausklappbare Feuerleitern angebracht werden.
Die Landeshauptstadt verlangt dies mit der Begründung, nach den Vorschriften der Bauordnung sei ein zweiter Rettungsweg für jede Wohnung vorgeschrieben und der Innenhof sei mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr nicht befahrbar.
Die Klägerin wendet ein, vor Errichtung der Balkone sei ein zweiter Rettungsweg gar nicht vorhanden gewesen. Außerdem seien auch die Balkone in den Obergeschossen über die tragbare Rettungsleiter der Feuerwehr erreichbar. Die Installation führe zu Mehrkosten von 27%.
- 4 A 3003/05 -
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18.05.2006
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07.06.2010