Niedersachsen klar Logo

Wer zahlt für den Intensivtransportwagen ?

Die 12. Kammer des Gerichts verhandelt am 22.03.06 ab 11:00 Uhr über die Klage der Landeshauptstadt Hannover gegen eine Schiedsstellenentscheidung über die Kostentragung des Intensivtransportwagens.


Die klagende Landeshauptstadt Hannover hat im Jahr 2002 einen sog. Intensivtransportwagen (ITW) angeschafft, mit dem sie die Intensivpatienten von einem Krankenhaus in ein anderes verlegt. Die für die Anschaffung und den Unterhalt des Fahrzeugs sowie die Besatzung entstehenden Kosten machte sie bei 7 gesetzlichen Krankenkassen und einer Knappschaft geltend. Diese verweigerten die Übernahme der Kosten. Die von der Landeshauptstadt angerufene Schiedsstelle entschied ganz überwiegend für die Krankenkassen. Die Anschaffung sei nicht erforderlich gewesen, weil diese Patiententransporte auch mit kurzfristig umzurüstenden Krankentransportwagen durchgeführt werden könnten. Die Landeshauptstadt Hannover meint hingegen nachweisen zu können, dass die Anschaffung des ITW medizinisch notwendig gewesen sei und keine Mehrkosten gegenüber der bis dahin geübten Praxis mit sich bringe.

. 12 A 189/04 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln