Erteilung eines Waffenscheins an Juwelier?
Die 10. Kammer verhandelt am 30.03.2006 um 10.30 Uhr die Klage des Inhabers eines Juweliergeschäfts auf Erteilung eines Waffenscheins (Az.: 10 A 2722/05).
Der Kläger betreibt in Hannover ein Juweliergeschäft und macht geltend, er benötige einen Waffenschein, weil er regelmäßig Juwelen und andere Wertgegenstände zwischen seinem Geschäft und dem Flughafen Hannover transportiere. Er benötige eine Waffe, um sich gegen mögliche Raubüberfälle zu schützen.
Die nunmehr zuständige Region Hannover hat die Verlängerung des zunächst von der Polizeidirektion Hannover befristet erteilten Waffenscheins abgelehnt, weil dem Kläger im öffentlichen Interesse an einem möglichst geringen Umlauf an Waffen innerhalb der Bevölkerung zugemutet werden könne, seinen Umgang mit Juwelen und anderen Wertgegenständen so einzurichten, dass Gefährdungen ausgeschlossen seien. Eine Waffe biete auch keinen wirksamen Schutz gegen Raubüberfälle, sondern führe im Gegenteil dazu, dass etwa im Bereich des Flughafens Unbeteiligte erheblich gefährdet würden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.03.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
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