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„Gewerbepark Giesen-Harsum-Hildesheim“

1. Kammer verhandelt am 01.02.2006 um 10.15 Uhr 2 Klagen der Stadt Hildesheim und der Gemeinde Giesen um die Wirksamkeit der Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung des Gewerbeparks


Die Gemeinde Giesen, die Gemeinde Harsum und die Stadt Hildesheim schlossen nach mehrjährigen Vorbereitungen am 16.01.2001 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes ( "Gewerbepark Giesen-Harsum-Hildesheim" ). Zuvor hatten die politischen Gremien der drei Kommunen ( Rat bzw. Verwaltungsausschuss ) dem Abschluss der Vereinbarung zugestimmt. Der Gewerbepark sollte zwischen dem Stichkanal Hildesheim, der BAB 7, der Bahnlinie Hildesheim - Lehrte, der Bundesstraße 6 und dem Flugplatz Hildesheim angesiedelt werden. Für die Anbindung des Gewerbeparks an das öffentliche Straßennetz war eine Anschlussstelle an die BAB 7 auf dem Gebiet der Gemeinde Harsum vorgesehen.

Mit Verfügung vom 18.12.2003 verweigerte der Landkreis Hildesheim als Kommunalaufsichtsbehörde die teilweise erforderliche Genehmigung der von den drei Kommunen geschlossenen Vereinbarung. Sie sei nicht rechtwirksam zustande gekommen. Der Rat der Gemeinde Harsum hätte eine Zustimmung zu der Vereinbarung beschließen müssen. Stattdessen sei die Entscheidung im Verwaltungsausschuss getroffen worden. Trotz einer entsprechenden Aufforderung habe die Gemeinde Harsum den erforderlichen Beschluss des Rates nicht nachgeholt.

Dazu kam es nicht, weil sich nach der Kommunalwahl in Niedersachsen am 09.09.2001 die Mehrheitsverhältnisse im Rat der Gemeinde Harsum änderten. Der Rat der Gemeinde Harsum beschloss nunmehr am 03.07.2003, die mit der Gemeinde Giesen und der Stadt Hildesheim am 16.01.2001 geschlossene Vereinbarung "außerordentlich und mit sofortiger Wirkung" zu kündigen, weil die Gemeinde die mit dem Gewerbepark verbundenen gegenwärtigen und künftigen Belastungen insbesondere wegen des Verkehrskonzepts nicht tragen könne.

Die Stadt Hildesheim und die Gemeinde Giesen wollen mit ihren Klagen erreichen, dass der Landkreis Hildesheim die erforderliche Genehmigung zu der mit der Gemeinde Harsum geschlossenen Vereinbarung erteilt und festgestellt sehen, dass die Kündigung der abgeschlossenen öffentlichen Vereinbarung durch die Gemeinde Harsum unwirksam ist.

Gerichtsgebäude Eintrachtweg 19, Sitzungssaal 3, 01.02.2006, 10.15 Uhr

soweit gegen den Landkreis Hildesheim gerichtet: - 1 A 417/04 - und

soweit gegen die Gemeinde Harsum gerichtet : - 1 A 476/05 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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