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Frauenbadetag im Vahrenwalder Bad

Die 1. Kammer verhandelt am 01.02.2006 um 9.00 Uhr die Klage eines Hannoveraners gegen den Frauenbadetag im Vahrenwalder Bad


Im Sommer 2005 veränderte die Landeshauptstadt Hannover die Öffnungszeiten im Vahrenwalder Bad. Die bisher dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausschließlich Frauen und Mädchen vorbehaltene Öffnungszeit wurde auf Mittwoch verlegt und zusätzlich auf 21.30 Uhr verlängert. Dadurch konnte der Kläger nicht mehr - wie bisher - mittwochs von 16.30 Uhr bis 18.15 Uhr mit seiner fünfjährigen behinderten Tochter im Vahrenwalder Bad schwimmen.

Der Kläger sieht sich durch die Maßnahme der Landeshauptstadt Hannover diskriminiert und in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt. Er möchte mit seiner Klage erreichen, dass die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet wird, entweder die Veränderung der Öffnungszeiten für die ausschließlich Frauen und Mädchen vorbehaltene Badezeit rückgängig zu machen oder ihm das Schwimmen mit seiner Tochter an mindestens zwei Arbeitstagen von montags bis freitags ab 15.00 Uhr zu ermöglichen.

Gerichtsgebäude Eintrachtweg 19, Sitzungssaal 3., 01.02.2006, 9.00 Uhr

- 1 A 4991/05 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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