Artikel-Informationen
erstellt am:
07.12.2005
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Soweit die Klagen die Strecke der Brabeckstraße zwischen der Straße "Hinter dem Dorfe" und der Wülferoder Straße betreffen, hat die Kammer die Klage 4 A 2157/05 abgewiesen und auf die Klage 4 A 2051/05 den festgesetzten Beitrag nur in Höhe von 30.288,91 € anerkennen können - und ihn damit um etwa ein Viertel reduziert. Die Klage 4 A 2140/05 hatte insoweit Erfolg, als für ein Grundstück die Höhe des Beitrags um ein Drittel geringer und damit nur in Höhe von 19.182,18 € als rechtmäßig angesehen wurde. In Hinblick auf ein anderes Grundstück hatte die Klage hingegen keinen Erfolg.
Soweit der Ausbau der Strecke Brabeckstraße/"Hinter dem Dorfe" zwischen "Am Sandberg" und der Wülfeler Straße Streitgegenstand war, hatten die Klagen 4 A 2383/05 und 4 A 517/05 insoweit Erfolg, als der Beitrag etwa um ein Drittel bzw. ein Achtel zu reduzieren ist.
Die Kammer geht davon aus, dass die Anlieger für den Ausbau der Brabeckstraße bzw. der Straße "Hinter dem Dorfe" zu Beiträgen herangezogen werden können, weil die Straßen tatsächlich erneuert bzw. verbessert wurden. Allerdings hat die Landeshauptstadt nach Auffassung der Kammer den Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke einerseits etwas zu weit gezogen (hinsichtlich einer Fläche nördlich der Wülfeler Straße), während sie andererseits ebenfalls begünstigte Flächen zu Unrecht nicht herangezogen hat. Dies gilt insbesondere für den Bereich südlich der Schüttorfer Straße.
Auch eine Änderung des Nutzungsfaktors führte zu einer Änderung der Beitragshöhe. So hatte die Stadt fälschlicherweise den (höheren) Baulandfaktor für nicht bebaubares Gartenland gewählt. Hinsichtlich des Gutsparks hätte die Stadt den streitigen Bereich nicht als "Waldbestand" mit einem besonders niedrigen Faktor, sondern als Gartenland mit einem etwas höheren Faktor bewerten müssen.
Die Kammer hat die Berufung gegen die Urteile zugelassen.
4 A 2157/05, 4 A 2051/05; 4 A 2140/05; 4 A 2383/05 4 A 517/05
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07.12.2005
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