Artikel-Informationen
erstellt am:
11.10.2005
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat am 11.10.2005 die Klage der Handelskette Lidl auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines neuen Supermarktes an der Kreuzung Rote Reihe/B6 in Garbsen-Behrenbostel abgewiesen.
Der herangezogene Gutachter überzeugte die Kammer, dass der geplante großflächige Supermarkt das Verkehrsaufkommen erheblich steigern würde. Ohne weitere Maßnahmen sei die ohnehin stark belastete Kreuzung nach Beurteilung der Kammer nicht in der Lage, den vermehrten Verkehr aufzunehmen. Das hinzukommende Verkehrsaufkommen mache weitere planerische Maßnahmen erforderlich und sei mit dem im Bebauungsplan vorgesehen Charakter eines Mischgebietes nicht zu vereinbaren.
Die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen.
- 4 A 1162/05 -
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11.10.2005
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07.06.2010