Artikel-Informationen
erstellt am:
06.10.2005
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
g-hDie Klägerin möchte eine Baugenehmigung für einen Markt mit einer Verkaufsfläche von knapp 800 m² auf dem Grundstück Rote Reihe 40 erstreiten. Die Stadt Garbsen lehnt dies unter anderem deswegen ab, weil sie befürchtet, dass die ohnehin schon stark belastete Kreuzung Rote Reihe/B6 den von einem derartigen Markt angezogenen Verkehr nicht mehr aufnehmen kann. Die erforderliche zusätzliche Linksabbiegerspur ist aber aus stadtplanerischen Gründen unerwünscht. Auch gestalterisch bestehen Bedenken gegen einen Schlichtbau mit "Parkplatzwüste" in einem zentralen Bereich. Von Lärmemissionen wären auch Nachbarn betroffen, die am vorliegenden Verfahren jedoch nicht beteiligt sind.
Die Kammer nimmt das Baugrundstück um 9.00 Uhr in Augenschein, um sich ein eigenes Bild von der Verkehrssituation zu machen. Danach wird die Verhandlung im Sitzungssaal 2 im Gerichtsgebäude Eintrachtweg - voraussichtlich gegen 10.30 Uhr - fortgesetzt.
- 4 A 1162/05 -
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06.10.2005
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07.06.2010