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Verwaltungsgericht stoppt vorläufig Neuvergabe von Rettungswachen

Die Region Hannover hatte am 28.09.2004 entschieden, ab dem 01.01.2005 die ASB Rettungsdienst GmbH (ASB) bzw. die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) mit der Betreuung der Rettungswachenbereiche Burgwedel, Garbsen, Laatzen und Springe zu beauftragen. Den Rettungsdienst in diesen Bereichen nimmt bislang das DRK wahr. Dieser hatte der Ver-gabeentscheidung widersprochen und um einstweiligen Rechtschutz beim Verwaltungs-gericht Hannover nachgesucht. Auf diesen Antrag hin hat nunmehr das Verwaltungsge-richt mit Beschluss vom 11.01.2005 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des DRK gegen die Vergabeentscheidung wieder hergestellt. Mit dem Beschluss wird vorläu-fig verhindert, dass die Region Hannover mit dem ASB oder der JUH wirksame Verträge über die Beauftragung mit dem Rettungsdienst in den genannten Bereichen schließen kann.

Zwar hält das Gericht die vom DRK ebenfalls angegriffene Kündigung des Beauf-tragungsvertrages durch die Region für rechtens. Bei der der Entscheidung zugrunde liegenden Interessenabwägung ist aber ausschlaggebend, dass die Vergabeentscheidung zugunsten ASB und JUH nicht frei von Rechtsfehlern erfolgt sein dürfte. Die Regionsverwaltung hat in einer ersten Auswahlphase eine Ände-rung des Angebots der JUH für bestimmte Rettungswachen akzeptiert, obwohl die Abgabefrist zuvor bereits abgelaufen war, während ein verändertes Angebot des DRK vom selben Tag unberücksichtigt blieb. Die Begründung für diese unter-schiedliche Behandlung der nachgeschobenen Angebote dürfte einer Überprüfung im Hauptsacheverfahren nicht standhalten. Der Beschlussvorlage für die ent-scheidende Sitzung des Regionsausschusses war die Nichtberücksichtigung die-ses DRK-Angebots in dieser Auswahlphase nicht zu entnehmen.

Gegen die Entscheidung können die Region Hannover , der ASB und die JUH Be-schwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

12 B 5858/04

Presseinfo
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