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Entscheidung zum "Calenberger Loch"

4. Kammer des Gerichts lehnt Eilantrag der Eigentümer der "Villa Rosa" ab.


Die Antragsteller sind Eigentümer des Grundstücks Glockseestraße 1, das straßenseitig mit der unter Denkmalschutz stehenden "Villa Rosa" bebaut ist. Dem Gebäude gegenüber auf befindet sich das mit zahlreichen alten Bäumen bestandene "Peter-Fechter-Ufer", jenseits der Ihme erstreckt sich der Komplex des Ihmezentrums. Zur derzeitigen Hochwasserkante der Ihme hält das Grundstück einen Abstand von knapp 80 m.

Auf Antrag der Landeshauptstadt Hannover (Beigeladene) hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (Antragsgegner) am 27.09.11 eine Plan beschlossen, zum Schutz der Bevölkerung vor einem sog. 100jährigen Hochwasserereignis (HQ 100) die Ihme zwischen Legions- und Leinertbrücke - die dort eine Engstelle bildet - durch umfangreiche Vorlandabgrabungen aufzuweiten. Diese Abgrabungen betreffen nach dem 1. Weltkrieg vorgenommene Aufschüttungen zur Industrieansiedlung. Der natürlich gewachsene Boden ist nicht betroffen. Gleichzeitig sollen die Ufer im Anschluss an die Abgrabungsflächen durch Verwallungen und Hochwasserschutzmauern soweit erhöht werden, dass ein Einströmen eines HQ 100 Hochwassers in die Calenberger Neustadt verhindert werden kann.

Das Hochwasserschutzvorhaben der Beigeladenen verfügt nach Überzeugung des Gerichts über die erforderliche Planrechtfertigung, weil es gemessen an den Zielsetzungen des Hochwasserschutzes geboten ist. Die hiergegen von den Antragstellern vorgebrachten Gründe überzeugten das Gericht nicht.

Soweit sie allgemeine Gründe des Naturschutzes vorbringen, konnte die Kammer diese Gründe nicht berücksichtigen, weil die Antragsteller - anders als Naturschutzverbände - derartige Gesichtspunkte nicht geltend machen können. Die "Villa Rosa" sieht die Kammer auch als Denkmal nicht beeinträchtigt. Weder die niedrige Hochwasserschutzmauer, noch der geplante - niedrigere Bewuchs - der Uferfläche schränkten das Denkmal ein. Der Verlust des den Antragstellern liebgewonnenen Ausblicks auf zahlreiche grüne Bäume und der Blick auf den städtebaulich umstrittene Komplex des Ihmezentrums beeinträchtigt die Denkmalwertigkeit der "Villa Rosa" nicht wesentlich.

Da nach der Prüfung des Gerichts effektiver Hochwasserschutz nur durch eine Kombination der planfestgestellten Maßnahmen mit der Schaffung weiterer Retentionsflächen am Oberlauf der Leine geschaffen werden kann, müssten die Antragsteller die möglichen Beeinträchtigungen ihres Grundeigentums hinnehmen. Die von ihnen favorisierten Maßnahmen seien nicht geeignet die notwendige Hochwasserschutzeffizienz zu erreichen.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zulässig.

- 4 B 5078/11 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.01.2012

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