Artikel-Informationen
erstellt am:
15.11.2011
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Die Stadt Hameln als Bauaufsichtsbehörde verweist auf den zugrunde liegenden, im Jahr 2010 in Kraft getretenen Bebauungsplan, der ein solches Vorhaben nicht zulasse.
Die Klägerin hält den Bebauungsplan aus verschieden Gründen für unwirksam. Insbesondere gebe es für die Beschränkungen keine städtebaulichen Gründe. Mit der Planung solle die Ansiedlung eines Elektrofachmarktes außerhalb der Innenstadt von Hameln verhindert werden. In der Innenstadt sei das Vorhaben aber vor allem deswegen nicht zu realisieren, weil es keine hinreichend großen zusammenhängenden Verkaufsflächen gebe.
Beginn der Verhandlung um 10.00 Uhr in Saal 4
Aktenzeichen: 12 A 2190/10
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erstellt am:
15.11.2011
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
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Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400