Artikel-Informationen
erstellt am:
02.06.2025
Ansprechpartner/in:
Dr. Nassim Eslami als Pressesprecherin
Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-359
Um laufende Strafverfahren und zivilgerichtliche Klagen in den USA anlässlich der Manipulation von Abgaswerten auf dem Prüfstand (sog. Dieselskandal) zu beenden, schloss die Volkswagen AG mehrere Vergleiche mit US-Behörden. Diese Vereinbarungen sahen unter anderem die Durchführung eines sog. Monitorships durch die Volkswagen AG vor. Hierzu wurde ein ehemaliger stellvertretender US-Generalstaatsanwalt als Monitor eingesetzt, dessen Aufgabe es war, die Einführung neuer und die Verbesserung von bestehenden Compliance-Strukturen bei der Volkswagen AG zu überwachen. Das Monitorship zielte darauf ab, das Risiko einer zukünftigen Wiederholung eines ähnlichen Fehlverhaltens der Volkswagen AG wie in dem Dieselskandal zu reduzieren. Außerdem schloss die Volkswagen AG mit einer weiteren US-Behörde eine ergänzende Vereinbarung, um künftig nicht von öffentlichen Aufträgen in den USA ausgeschlossen zu werden. Diese Vereinbarung sah unter anderem die Durchführung einer zusätzlichen Auditierung vor. Der hierfür eingesetzte Auditor sollte insbesondere das interne Compliance Management-System fortentwickeln und dessen Einhaltung überwachen.
Sowohl der Monitor als auch der Auditor hatten das Recht, von der Volkswagen AG Dokumente und andere Informationen zu verlangen, die erforderlich waren, um ihre Mandate zu erfüllen. Während des Monitorships und der Auditierung, die zusammen von 2017 bis 2022 andauerten, legte die Volkswagen AG über 64.000 Dokumente offen, die unter anderem auch personenbezogene Daten von Beschäftigten enthielten.
Nach Abschluss des Monitorships und der Auditierung sprach der Landesdatenschutzbeauftragte gegenüber der Volkswagen AG mehrere Verwarnungen aus. Er rügte unter anderem, dass dem US-Monitor eine Liste mit Vor- und Nachnamen von mehr als zwanzig Beschäftigten offengelegt wurde, von denen vermutet wurde, dass sie zur Analyse der Ursachen der eingetretenen Fehlentwicklungen im Rahmen des Dieselskandals beitragen konnten, da sie in den relevanten Bereichen des Unternehmens während des Dieselskandals beschäftigt waren. Ferner stellte der Landesdatenschutzbeauftragte fest, dass die Volkswagen AG eine Vielzahl von – teilweise nach der Personalnummer pseudonymisierten – personenbezogenen Daten der Beschäftigten an den Monitor und Auditor übermittelt hatte, ohne die Beschäftigten über diese Weitergabe ausreichend informiert zu haben. Darüber hinaus rügte er, dass dem Monitor zahlreiche Dokumente per E-Mail mit einer Transportverschlüsselung – und keiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – übersandt wurden.
Gegen den entsprechenden Bescheid wendet sich die Volkswagen AG mit ihrer Klage und ist der Ansicht, nicht gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen zu haben.
Die mündliche Verhandlung beginnt am 5. Juni 2025 um 10:00 Uhr und findet in Saal 4 des Fachgerichtszentrums statt.
Az.: 10 A 4017/23
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erstellt am:
02.06.2025
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Dr. Nassim Eslami als Pressesprecherin
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