Artikel-Informationen
erstellt am:
21.10.2008
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Der Kläger betreibt in Seelze ein Unternehmen der Kälte-Klima-Technik. Seine Klage richtet sich gegen die zur Einrichtung der Umweltzone von der Landeshauptstadt Hannover aufgestellten Verkehrszeichen. Der Kläger macht geltend, es fehle an einer Rechtsgrundlage für die Aufstellung der Verkehrszeichen, weil der zugrunde liegende Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt rechtswidrig sei. Die Einrichtung der Umweltzone sei unverhältnismäßig.
Az.: 4 A 5211/08 (für das Klageverfahren); 4 B 5212/08 (für das Eilverfahren)
Ansprechpartner:
Ri'inVG Dr. Killinger, Tel.: 0511-8111-136
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21.10.2008
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07.06.2010