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Streit um Gebühren für die Prüfung der Gefährlichkeit eines Hundes

10. Kammer verhandelt am 25.05.2016 das Verfahren eines Hundehalters gegen einen Gebührenbescheid der Region Hannover.


Der Kläger wendet sich dagegen, dass er 58 € Gebühren entrichten soll, obwohl die Prüfung nicht zur Feststellung der Gefährlichkeit geführt hat. Die Kammer wird zu prüfen haben, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen die Verwaltung Gebühren allein für die Prüfung der Gefährlichkeit festsetzen kann.

Beginn der Sitzung um 11.30 Uhr in Saal 4.

Aktenzeichen: 10 A 361/16

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2016

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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