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Wie intensiv darf es im Dorf nach Tierhaltung riechen?

Die 4. Kammer verhandelt am 02.07.2015 drei Klagen eines Dorfbewohners gegen Genehmigungen, die dort ansässigen Landwirten für ihre Tierhaltung erteilt wurden.


Der Kläger wohnt in Altenmarhorst, einem Ortsteil der Stadt Twistringen im Landkreis Diepholz. Auf seinem Grundstück, das von landwirtschaftlichen Betrieben umgeben ist, wurde bis 1972 ebenfalls Landwirtschaft betrieben. Schon die auf der Grundlage früherer Genehmigungen betriebene Tierhaltung der benachbarten Landwirte verursacht Immissionen, welche die als Orientierung geltenden Werte der sog. Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) deutlich überschreiten. Mit den nunmehr streitigen Genehmigungen werden Betriebsveränderungen sowie Betriebserweiterungen hinsichtlich dieser Tierhaltung erlaubt. Die Genehmigungen enthalten Auflagen (u. a. den Einbau von Filtern), die nach Auffassung des beklagten Landkreises Diepholz insgesamt zu einer Minderung der Immissionsbelastung führen.

Der Kläger hält die Genehmigungen für rechtswidrig, weil die deutlich niedrigeren Werte der GIRL nicht eingehalten würden. Der Einbau von Filtern in einzelnen Ställen reiche nicht aus. Es komme nicht zu einer Immissionsminderung; das eingeholte Geruchsgutachten der Landwirtschaftskammer sei insoweit fehlerhaft. Tatsächlich habe die Geruchsbelastung sogar zugenommen.

Die drei Landwirte, denen die mit den Klagen angegriffenen Genehmigungen erteilt wurden, halten die Maßnahmen zur Minderung der Emissionen für ausreichend. Der Kläger müsse höhere Geruchsbelästigungen hinnehmen, weil sein - nach Auffassung der Landwirte und des Landkreises Diepholz - im Außenbereich liegendes und ursprünglich landwirtschaftlich genutztes Grundstück nach seinem Ausscheiden aus der Schicksalsgemeinschaft der ansässigen Landwirte weiterhin mit einer nachwirkenden Pflicht zur besonderen Rücksichtnahme auf benachbarte landwirtschaftliche Betriebe belastet sei.

Die Kammer verhandelt vor Ort, um erforderlichenfalls die einzelnen Betriebe und das Grundstück des Klägers in Augenschein nehmen zu können.

Aktenzeichen: 4 A 2738/12, 4 A 2741/12 und 4 A 5774/13

Beginn der Sitzung um 11.30 Uhr

Treffpunkt: Colnrader Straße 19, Altenmarhorst (Twistringen)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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