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Streit wegen Lärmbelästigung durch „Event-Scheune“ in Forst (Landkreis Holzminden)

12. Kammer verhandelt am 22.01.2015 Klage eines Nachbarn, der sich gegen Lärmimmissionen wendet, die von einer für Veranstaltungen genutzten Scheune auf dem Nachbargrundstück ausgehen.


Der Landkreis Holzminden hatte dem Beigeladenen im Jahr 2009 eine Baugenehmigung für die Nutzung der Scheune für Veranstaltungen erteilt, die bestandskräftig ist.

Der Kläger macht geltend, dass die Lärmbelästigungen, die von den Veranstaltungen mit lauten Musikdarbietungen ausgingen, die maßgeblichen Richtwerte überschritten, und verlangt ein Einschreiten des Landkreises Holzminden.

Mit einem von dem Amtsgericht Holzminden gegen den Beigeladenen geführten zivilrechtlichen Verfahren hatte der Kläger teilweise Erfolg. Er ist der Auffassung, dass der Landkreis Holzminden gleichwohl verpflichtet sei, zu seinen Gunsten einzuschreiten, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Immissionsrichtwerte eingehalten würden.

Der Landkreis Holzminden ist der Auffassung, dass er schon im Hinblick auf das zivilrechtliche Verfahren nicht verpflichtet sei, behördlich einzuschreiten.

Beginn der Verhandlung um 9.30 Uhr in Saal 4

Aktenzeichen: 12 A 2254/13

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2015

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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