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Neuauflage im Streit um den Umgang einer alteingesessenen hannoverschen Stiftung mit ihren Finanzen

Klage gegen erneute Beanstandungen der Stiftungsaufsicht


Die 1. Kammer verhandelt am 17.12.2014 die Klage einer bereits in den 1920er-Jahren errichteten, in Hannover ansässigen Stiftung gegen verschiedene Beanstandungen der Stiftungsaufsicht.

Dem Rechtsstreit ist bereits eine lange Auseinandersetzung zwischen der Aufsichtsbehörde und der Stiftung vorausgegangen.

Die Stiftung soll nach dem Willen ihres Stifters verschiedene Gemeinwohlzwecke (u.a. Förderung von Kunst, Wissenschaft und Sport) verfolgen. Die Stiftungsaufsicht hatte schon zu früheren Zeiten Umstände in bestimmten finanziellen Aktivitäten der Stiftung und hinsichtlich ihrer internen Ausgestaltung erblickt, die aus ihrer Sicht nicht satzungs- und gesetzeskonform waren. Bereits in den 1970er-Jahren war eine Aufsichtsverfügung erlassen worden; eine weitere Verfügung erging im Jahr 2009. Die sich jeweils anschließenden Klageverfahren endeten mit dem Abschluss eines Vergleichs bzw. einer Mediationsvereinbarung.

Die Stiftung und die Stiftungsaufsicht streiten nunmehr erneut u.a. über die Berechnungsmodalitäten der Vergütung des Stiftungsvorstandes, über die Verwendung der Einkünfte aus dem Stiftungsvermögen und von Spenden sowie auch über die Ermittlung des Grundstockvermögens der Stiftung. Hierzu hat die Stiftungsaufsicht eine Beanstandungsverfügung erlassen, die insgesamt sechs Themenbereiche erfasst und von der Stiftung insgesamt angefochten worden ist.

Beginn der Sitzung um 13.00 Uhr in Sitzungssaal 5

Aktenzeichen: 1 A 4031/13

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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