Niedersachsen klar Logo

Streit um polizeiliche Maßnahmen anlässlich einer Beamer-Präsentation auf eine Plane des Landtagsgebäudes

10. Kammer verhandelt am 17.11.2014 die Klage eines an der Aktion mittelbar Beteiligten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der getroffenen polizeilichen Maßnahmen.


Vier Personen hatten am 09.12.2010 innerhalb der Bannmeile aus Räumen der Landtagsfraktion „Die Linke“ mittels Beamer Parolen an eine Plane geworfen, die am Landtagsgebäude befestigt war.

Die eingetroffenen Beamten der beklagten Polizeidirektion Hannover trafen verschiedene polizeiliche Maßnahmen. Sie stellten unter anderem die Personalien fest, erteilten einen Platzverweis und forderten die an der Aktion beteiligten Personen auf, die Beamer-Aktion nicht fortzusetzen. Der Kläger, der mit den an der Aktion beteiligten Personen freundschaftlich verbunden ist, traf wenig später ein. Auch ihm gegenüber ergingen polizeiliche Maßnahmen.

Den Antrag des Klägers, die Rechtswidrigkeit der ihm gegenüber ergangenen Maßnahmen festzustellen, lehnte die Beklagte ab. Mit der Klage verfolgt der Kläger sein Anliegen weiter.

Die Polizeidirektion Hannover hält die Maßnahmen für rechtmäßig und die Klage im Übrigen bereits für unzulässig, weil es an dem erforderlichen Feststellungsinteresse fehle.

Beginn der Sitzung um 9.00 Uhr in Saal 5

Aktenzeichen: 10 A 2745/13

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2014

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln