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Streit um Pingelscheine erneut vor Gericht

7. Kammer verhandelt am 26.03.2012 zwei Klagen von Inhabern von Pingelscheinen, die eine Änderung der ihnen erteilten Sondernutzungserlaubnis begehren.


In dem einen Verfahren begehrt Herrn C., der sich bereits im letzten Jahr im Zusammenhang mit dem Pingeln während des Maschseefestes an das Gericht gewandt hatte, eine Abänderung der ihm erteilten Sondernutzungserlaubnis 2013 zum Pingeln. Der Kläger möchte zum einen erreichen, dass er abweichend von § 3 Abs. 1 Satz 1 der Sondernutzungssatzung in einzelnen Straßen der ihm ansonsten nicht zum Pingeln zugänglichen Innenstadt (Anlage III zur Satzung) verkaufen darf. Den Kläger interessieren hier insbesondere Straßen rund um das Sprengel-Museum. Außerdem möchte er am Nord- und Ostufer des Maschsees auch nach dem 30.6.2013 pingeln dürfen. Bis zu diesem Datum ist ihm (und den anderen Inhabern von Pingelscheinen) dies außerhalb von Veranstaltungen im Rahmen einer Ausnahme probeweise erlaubt. Des Weiteren wendet sich der Kläger gegen die Auflage, dass er zu festgesetzten Märkten (Wochen-, Weihnachts- und Sondermärkten), Schulstandorten sowie zu großen Veranstaltungen, welche durch mehr als 1.000 Besucher gekennzeichnet sind, einen Mindestabstand von 250 m Luftlinie zu wahren hat (s. in diesem Zusammenhang § 3 Abs. 2 Satz 3 der Sondernutzungssatzung). Der Kläger hält diese Auflage bereits für zu unbestimmt.

Der Kläger in dem zweiten Verfahren will in der Bruchmeisterallee und der Waterloostraße u.a. mit Fanartikeln pingeln.

Beginn der Verhandlungen um 10.00 Uhr in Saal 1

Aktenzeichen: 7 A 498/13 und 7 A 2097/13

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2013

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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