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Eilantrag von UWP abgelehnt

Firma von Ulrich Wickert unterliegt vor dem Verwaltungsgericht


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat am Montag einen Eilantrag der von Ulrich Wickert vertretenen Produktionsfirma UWP gegen die Entscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), die Fensterprogrammlizenz bei RTL weiter an die von Alexander Kluge vertretene Konkurrentin dctp zu vergeben, abgelehnt.

Nach dem Rundfunkstaatsvertrag muss RTL zur Vielfaltssicherung unabhängigen Dritten Sendezeit einräumen. Wer diese Sendezeit füllt, entscheidet die NLM nach Erörterung mit RTL im Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Die NLM teilte die zur Verfügung stehende Sendezeit in zwei Sendezeitschienen auf. Für die erste dieser beiden Sendezeitschienen bewarben sich UWP und dctp. Letztere war bereits für die vergangenen fünf Jahre ausgewählt worden und war u.a. mit den Formaten Spiegel TV und stern tv auf Sendung. Nun wählte die NLM die dctp erneut aus, ließ sie für weitere fünf Jahre als Fensterprogrammveranstalter für die erste Sendezeitschiene bei RTL zu und lehnte die Bewerbung von UWP ab. Hiergegen hat UWP Klage erhoben. Zugleich beantragte UWP in einem gesonderten Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage, um zu verhindern, dass dctp weiter sendet. Außerdem verlangte UWP, dass ihr die Lizenz vorläufig erteilt wird, hilfsweise im wöchentlichen Wechsel mit dctp.

Diese Anträge von UWP blieben im Eilverfahren erfolglos. Das Gericht stellte fest, dass die NLM das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt hat. Da es sich um ein Ausschreibungsverfahren handelt, sei die NLM nicht verpflichtet gewesen, die UWP vor der Auswahl- und Zulassungsentscheidung gesondert anzuhören oder ihr Gelegenheit zu geben, ihre im Vergleich zu dctp allgemeiner gehaltene Bewerbung nachzubessern. Auch in der Sache sei die Auswahl der dctp nicht zu beanstanden, die im Einvernehmen mit RTL und im Benehmen mit der KEK erfolgt sei. Im Gegensatz zur Rüge von UWP sei die dctp auch von RTL unabhängig. Dies habe auch die KEK erneut festgestellt. Die von dctp veranstalteten Informationssendungen steigerten auch die Vielfalt bei RTL. Die Frage, ob der Wechsel von dctp zu UWP einen weiteren Vielfaltsgewinn mit sich brächte, sei von der NLM abgewogen und im Einvernehmen mit RTL und im Benehmen mit der KEK zulässigerweise verneint worden, weil die Bewerbungen von UWP und dctp nicht vergleichbar waren.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht statthaft.

Beschluss vom 29.9.2008 - 7 B 3575/08 -

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2008
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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