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Kanalvergabe rechtens

Verwaltungsgericht Hannover bestätigt im Eilverfahren Entscheidung der Landesmedienanstalt über Kanalvergabe


Am 10. Januar 2006 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 6 B 6924/05) im Eilverfahren in der "2. Runde" über die Kanalvergabe im niedersächsischen Kabelnetz entschieden. Auf der Grundlage der vorangegangenen stattgebenden Eilentscheidungen zu Gunsten der Veranstalter von VIVA, 9Live, HSE24 und DSF hatte die Niedersächsische Landesmedienanstalt ihre ursprüngliche Rangfolgeentscheidung vom 26. Mai 2005 zurückgenommen und nach Durchführung eines neuen Verfahrens am 19. September 2005 eine neue Sachentscheidung getroffen. Dabei hatte sie ein neues Bewertungssystem angewandt und als dessen Ergebnis wiederum unter Anordnung des Sofortvollzugs entschieden, dass das Fernsehprogramm 9Live nicht im niedersächsischen Kabelnetz weiterverbreitet wird. Dagegen hat die Veranstalterin von 9Live wiederum Klage erhoben. Den zugleich gestellten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat die Kammer mit dem Beschluss vom 10.1.2006 als unbegründet abgelehnt. Danach lässt sich die zu Lasten von 9Live getroffene (neue) Rangfolgeentscheidung rechtlich nicht beanstanden, weil die von 9Live geltend gemachten Verfahrensfehler nicht vorliegen und die Landesmedienanstalt jetzt ein rechtlich nicht zu beanstandendes umfassendes Bewertungssystem für die Beurteilung der Vielfaltsbeiträge von Fernsehprogrammen und Mediendiensten entwickelt und für die Rangfolgeentscheidung vom 19. September 2005 rechtsfehlerfrei angewandt hat.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.01.2006
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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