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RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe" darf ausgestrahlt werden

Gericht lehnt gegen die Landesmedienanstalt gerichteten Eilantrag ab


Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Eilanträge eines Vereins, der sich familienpolitischen Zielen widmet, und eines sechsfachen Familienvaters, mit denen die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) verpflichtet werden soll, die Ausstrahlung des RTL-Formats "Erwachsen auf Probe" ab heute Abend zu untersagen, abgelehnt. Das Gericht sieht die Rechte der Antragsteller, die weder an der Produktion der Sendung beteiligt noch Gegenstand der Berichterstattung sind, durch die Fernsehausstrahlung als nicht verletzt an. Darüber hinaus bestehe kein Anspruch gegen die NLM auf Einschreiten gegen RTL, weil die NLM ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse Einzelner tätig werde. Dessen ungeachtet dürfe die NLM auch nur rechtsaufsichtlich im Wege der Beanstandung gegen RTL tätig werden. Schließlich habe die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) die Sendung freigegeben. Das Gericht könne nicht im Voraus seine Haltung an die Stelle der FSF setzen.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht statthaft.

Beschluss vom 3.6.2009 - 7 B 2222/09 -

Das VG Köln hat ebenfalls heute in einem Parallelverfahren einen Eilantrag abgelehnt, mit dem das Jugendamt der Stadt Köln zum Einschreiten gegen die Ausstrahlung verpflichtet werden sollte (Az.: 6 L 798/09)

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.06.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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