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RTL verletzt Jugendschutz in Nachmittagssendung

Verwaltungsgericht weist (weitere) Klage von RTL gegen Beanstandung von Fernsehsendung durch die Landesmedienanstalt ab


Die 7. Kammer hat die Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wegen einer 2004 im Nachmittagsprogramm gesendeten Folge einer "Doku-Soap", in der zwei Autohändler-Darsteller Raumpflegerinnen, die sich im Betrieb um eine Stelle als Putzfrau bewerben, menschenverachtend behandeln, für rechtmäßig erklärt. Ein Darsteller hatte u.a. eine Bewerberin unvermittelt mit einem Aktenordner beworfen, hatte sie als "Toastbrot" bezeichnet und zu ihrem Aussehen bemerkt, dass sie wohl bislang in der Geisterbahn gearbeitet hätte.

RTL hatte bereits im Verwaltungsverfahren erklärt, die Sendung nicht wiederholen zu wollen, weil sie eigenen Maßstäben nicht genüge. Gegen die Beanstandung durch die Landesmedienanstalt wurde jedoch geklagt, weil nach Auffassung von RTL die Kommission für Jugendmedienschutz nicht einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren entschieden habe.

Das Verwaltungsgericht sah hingegen ein etwaig fehlerhaftes Verwaltungsverfahren durch eine nachträgliche Entscheidung der Kommission als geheilt an. Die Beanstandung sei auch in der Sache rechtmäßig, weil das gezeigte Verhalten der Darsteller im Nachmittagsprogramm geeignet sei, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. RTL hätte die Sendung deshalb erst im späten Abendprogramm ausstrahlen dürfen.

Urteil vom 6.2.2007 - 7 A 5469/06 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.02.2007
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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