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Zur Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für eine Brandsicherheitswache für die „Kunsttage Burgwedel“

Am 25.04.2017 verhandelt die 10. Kammer über die Frage, ob die „Kunsttage Burgwedel“ als „kulturelle Veranstaltung“ von der satzungsmäßigen Gebührenpflicht für die Brandsicherheitswache befreit ist.


Der Kläger, ein privater Eventveranstalter, der die „Kunsttage Burgwedel“ organisiert, wendet sich gegen einen Gebührenbescheid, mit dem er zu Gebühren für eine Brandsicherheitswache auf der Grundlage der Feuerwehrgebührensatzung der beklagten Stadt Burgwedel herangezogen wird. Die Stadt Burgwedel hatte im Jahr 2016 die Gebühren für eine Brandsicherheitswache angehoben mit der Folge, dass der Kläger statt bislang 402,00 Euro nunmehr 5.187,00 Euro zahlen soll. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Ausrichten eines Kunst- und Kunsthandwerkermarkt eine kulturelle Veranstaltung ist, die nach der Satzung von der Gebührenpflicht ausgenommen ist. Die Stadt verneint dies, weil der gewerbliche Charakter der Veranstaltung im Vordergrund stehe.

Az. 10 A 7706/16

Beginn: 25.04.2017, 12:30 in Saal 1

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.04.2017

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