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Verwaltungsgericht gibt Radio Leinehertz zehn Tage Aufschub

7. Kammer erlässt im Eilverfahren Zwischenbeschluss zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Sendebetriebs


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat heute Nachmittag auf Antrag des Bürgerradios Leinehertz die für Sonntagnacht von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) angekündigte Abschaltung seiner Sendeanlagen zunächst abgewendet. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage von Leinehertz gegen die Verfügung der NLM, mit der die Zulassung zum Bürgerrundfunk widerrufen wurde, im Rahmen einer Zwischenentscheidung zunächst bis zum 10. April 2019 wiederhergestellt. Intention dieser Zwischenentscheidung ist es, der Kammer damit die Grundlage für eine in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht abgewogene Endentscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu verschaffen. Eine solche wäre aus Sicht des Gerichts bis zum verfügten Ende des Sendebetriebs mit Ablauf des 31.03.2019 nicht möglich gewesen, zumal dem Gericht die Verwaltungsvorgänge der NLM bisher nicht vorliegen und die Kammer es zudem für erforderlich hält, dass die NLM zu dem Antragsvorbringen noch rechtliches Gehör erhält. Von sich aus war die NLM auf Nachfrage des Gerichts andererseits nicht bereit, einen weiteren Sendebetrieb bis zu dem von der Kammer in Aussicht gestellten Verhandlungstermin Ende April 2019 zu tolerieren. Um den Eintritt der von Bürgerradio Leinehertz behaupteten irreparablen Nachteile bei einer Abschaltung der Sendeanlagen mit Ablauf des 31.03.2019 abzuwenden, hat die Kammer die getroffene Anordnung zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz daher als notwendig angesehen.

Die von der 7. Kammer ursprünglich für den 30.04.2019 vorgesehene mündliche Verhandlung über die Klage und den Eilantrag wird auf Grund dieser Entwicklung nicht stattfinden. Die Kammer wird über den Eilantrag vielmehr nunmehr aller Voraussicht nach bis zum 10.04.2019 im schriftlichen Verfahren entscheiden.

Gegen den heute gefassten Beschluss können die Beteiligten Beschwerde zum Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Az. 7 B 1591/19


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2019

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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