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Verhandlung über Nutzungsuntersagungen von Räumlichkeiten in der Eilenriedeklinik in Hannover

Die 4. Kammer verhandelt am 24. April 2017 die Klagen von drei Facharztpraxen, die sich gegen eine baurechtliche Untersagung der Nutzung ihrer Räumlichkeiten durch die Landeshauptstadt Hannover wenden.


Die Kläger betreiben unter dem Dach der Eilenriedeklinik ein Venenzentrum, ein Institut für Anästhesie, Schmerztherapie und Akkupunktur bzw. eine Praxis für Gelenkchirurgie und Orthopädie. Die Landeshauptstadt untersagte den Klägern jeweils die Nutzung ihrer Räumlichkeiten, da für die Nutzung eine Baugenehmigung nicht erteilt worden sei. Die Kläger begehren die Aufhebung der Nutzungsuntersagung mit der Begründung, sie hätten bei der Landeshauptstadt zwischenzeitlich entsprechende Bauanträge gestellt.

Az. 4 A 1990/16, 4 A 2123/16 und 4 A 2197/16

Beginn: 24.04.2017, 10:00 Uhr in Saal 2

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2017

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