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Streit um Werbeanlagen in Langenhagen

4. Kammer verhandelt am Donnerstag über drei Klagen auf Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von Werbeanlagen


Die beklagte Stadt Langenhagen beruft sich für die Versagung der begehrten Baugenehmigungen vor allem auf Regelungen in Gestaltungssatzungen, die Fremdwerbung und die Aufstellung von Werbeanlagen mit wechselndem Plakatanschlag aus gestalterischen Gründen ausschließen. Die Kläger, Unternehmen der Werbebranche, halten den generellen Ausschluss von Fremdwerbung für unzulässig.

Das Gericht verhandelt die Verfahren am 18.08.2016 vor Ort. Treffpunkte:

11.00 Uhr Walsroder Straße 48, Aktenzeichen: 4 A 6300/14

11.45 Uhr Walsroder Straße 182, Aktenzeichen: 4 A 11629/14

12.30 Uhr Am Pferdemarkt 86, Aktenzeichen: 4 A 4335/15

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.08.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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