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Streit um Erweiterung einer Außengastronomie im Stadtteil List in Hannover

Gastronomin rügt Ungleichbehandlung gegenüber Konkurrenten


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am morgigen Mittwoch, 14.9.2016, vor der Gaststätte „Lucca“ in der Sedanstraße die Klage der dortigen Gastwirtin auf Erweiterung der ihr erteilten straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung eines Freisitzes einschließlich Holzkonstruktion und Abgrenzung zur Fahrbahn (Außengastronomie). Der Klägerin ist eine solche Erlaubnis innerhalb eines Parkstreifens der Sedanstraße zur Länge von zwei Parkbuchten erteilt (ca. 2 m x 10 m). Mit ihrer Klage begehrt sie die Verpflichtung der Landeshauptstadt Hannover zur Erweiterung dieser straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis um eine weitere Parkbucht auf insgesamt drei Parkbuchten (auf ca. 2 m x 15 m). Die Beklagte hat diesen Antrag unter Berufung auf die in diesem Bereich bestehende Parkraumnot (sogenannter Parkdruck) abgelehnt. Die Klägerin rügt eine Verletzung des Gleichheitssatzes und macht geltend, die Beklagte habe anderen Gastronomen Erlaubnisse im Umfang von drei Parkbuchten erteilt. Die Kammer will die Örtlichkeit in Augenschein nehmen.

Sofern die mündliche Verhandlung nicht vor Ort abgeschlossen werden kann, wird sie um 16.00 Uhr im Sitzungssaal 1 des Fachgerichtszentrums in der Leonhardtstraße 15 in Hannover fortgesetzt werden.

Beginn: 9.30 Uhr vor Ort, Sedanstraße 39 in Hannover

Az. 7 A 3359/16

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.09.2016

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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