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Stehen der Erteilung von Genehmigungen für Windenergieanlagen Belange der Flugsicherung entgegen?

Die 4. Kammer des VG verhandelt am Mittwoch über 4 Klagen, die die Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen in der Region Hannover zum Gegenstand haben


Die Kläger begehren jeweils die Errichtung von Windenergieanlagen. Diese sollen jeweils innerhalb eines Radius von 15 km um die Flugsicherungseinrichtung Nienburg VOR errichtet werden. Im Verfahren zur Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange teilte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit, dass § 18a LuftVG der Errichtung der Anlagen entgegenstehe, da die Flugsicherungseinrichtung Nienburg gestört werden könne. Daraufhin lehnte die beklagte Region Hannover die Erteilung der begehrten Genehmigungen ab.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die jeweiligen Windenergieanlagen die Flugeinrichtung VOR Nienburg stören können und stützen sich jeweils auf entgegenstehende Gutachten und Berechnungen.

Az. 4 A 4467/15, 4 A 4468/16, 4 A 6850/17 u. 4 A 10932/17

Beginn: 10:30 Uhr in Sitzungssaal 4

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.04.2018

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