Niedersachsen klar Logo

Noch kein Urteil im Prozess um Bezeichnung des Herrn Kurt Freiherr von Plettenberg als Widerstandskämpfer

Entscheidung des Gerichts wird den Beteiligten stattdessen schriftlich übermittelt


Ohne Verkündung einer Entscheidung ist heute die mündliche Verhandlung über die Klage eines Bürgers der Stadt Bückeburg gegen deren öffentliche Bezeichnung des Herrn Kurt Freiherr von Plettenberg als Widerstandskämpfer und Opfer der Reaktion des Nazi-Regimes auf die Geschehnisse am 20. Juli 1944 zu Ende gegangen. Das Gericht (Einzelrichter der 1. Kammer) hat am Schluss der Verhandlung den Beteiligten vielmehr mitgeteilt, dass ihnen die zu treffende Entscheidung gemäß § 116 Abs. 2 VwGO schriftlich zugestellt werde. Dazu muss die Entscheidung nunmehr binnen zwei Wochen vom Einzelrichter der Geschäftsstelle zur Zustellung übergeben werden.

Az. 1 A 5317/15

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.02.2017

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln